Da sich Fischer-Security strikt an das Jugendschutzgesetz hält, muss folgendes beachtet werden:
Damit wir auch unseren jüngeren Veranstaltungsbesuchern (unter 16 Jahre) generell den Zutritt gewähren können und die 16 & 17 jährigen Jugendlichennicht um 0:00 Uhr nach Hause schicken müssen,benötigen wir den sogenannten " Muttizettel " von euch.
Auf allen Veranstaltungen die von Fischer-Security begleitet werden, gilt auch nur der Mutti/ Papazettel von Fischer-Security!
Der Muttizettel bzw. Papazettel ist "vollständig" ausgefüllt und unterschrieben, dem Fischer-Security Personal bis spätestens 0:00 Uhr vorzuzeigen!
Die Aufsichtsperson muss dabei sein und sich Ausweisen! Wenn alles vorschriftsgemäß ist, bekommt ihr einen zusätzlichen Stempel, mit dem ihr dann auch nach 0:00 Uhr auf der Veranstaltung verweilen könnt. Wer das nicht bis 0:00 Uhr erledigt hat, hat keinen Anspruch mehr auf den Erhalt des (Muttizettelstempels) und muss unverzüglich die Veranstaltung verlassen! Jugendliche unter 18 Jahre müssen somit auch vor 0:00 Uhr auf der Veranstaltung sein, da sonst ein Einlass nicht mehr möglich ist! Für Jugendliche unter 16 Jahre, gilt dies alles vor 22.00 Uhr !
- gültig nur mit einer lesbarer Ausweiskopie des Elternteils (kein Handyfoto des Ausweises)!
- falls der Familienname des Minderjährigen, von dem des Elternteils abweicht, muss die Kopie der Rückseite des elterlichen Ausweises beigefügt sein, damit wir die Übereinstimmung der gemeinsamen Anschrift überprüfen können!
- Aufsichtsperson und minderjährige Person, müssen sich mit einem gültigem Lichtbilddokument ausweisen! (kein Handyfoto des Ausweises)
- die Aufsichtsperson muss in der Lage sein,die Aufsicht für den Jugendlichen verantwortlich wahrzunehmen. Sie darf nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen!
- die Aufsichtsperson muss über den kompletten Zeitraum der Veranstaltung, in Sichtweite seines Minderjährigen sein und hat dafür zu sorgen, das der Minderjährige, keine ihm vom Jugendschutzgesetz aus unerlaubten Getränke kauft oder zu sich nimmt!
- zum ausweisen ist gestattet: Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis in Chipkartenform, Krankenkassenkarte mit Foto. "Name-Foto-Geburtsdatum" auf einer gedruckten Plastikchipkarte ist entscheidend! (keine Busausweise)
- der Zettel muss in einem einwandfreiem Zustand sein (nicht zerknittert, gekillert, durchgestrichen usw...), ansonsten verliert er seine Gültigkeit!
- der Zettel darf nicht mit Bleistift geschrieben sein, sondern mit Kugelschreiber oder einem anderen nicht wegmachbarem Stift!
- die Aufsichtsperson muss vom Eintritt der Veranstaltung, bis zum Verlassen immer in unmittelbarer Nähe seines Minderjährigen sein!
- die Aufsichtsperson wird von den Eltern festgelegt und auf dem Muttizettel eingetragen, nicht vor Ort vom Minderjährigen selber!!!
- die Aufsichtsperson darf nicht alkoholisiert sein!
- eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Gastwirte, Thekenkräfte, Kassenpersonal, DJ's, Veranstalter oder andere Mitwirkende, ist unzulässig! (Interessenkonflikt)
- für Personen unter 18 Jahre, gilt auch ausserhalb einer jeden Veranstaltung, ein generelles Rauchverbot!
In Einzelfällen, erlauben wir einer verantwortungsbewussten Aufsichtsperson, auf bis zu drei Minderjährige aufzupassen. (je nach Veranstaltung und Situation)
Selbst ein Tip Top ausgefüllter Muttizettel bzw. Papazettel, ist keine Garantie dafür, das euch auch tatsächlich Einlass gewährt wird!
Das entscheidet das Security-Personal immer Situationsbedingt!!!